Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters sowie für alle damit verbundenen Anmeldungen, Teilnahmen, Zahlungen, organisatorischen Abläufe und sonstigen Belange.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der angemeldete Teilnehmer und der Veranstalter.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Bestätigung der Anmeldung oder durch Zahlungsaufforderung erfolgen.
4. Teilnahmebeitrag und Zahlung
Der Teilnahmebeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Teilnahmebeitrag fristgerecht zu zahlen. Eine Zahlung vor Ort ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit dem Veranstalter möglich.
5. Beschränkte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen oder Teilnehmer vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmebeiträge auszuschließen.
6. Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn der Veranstalter dies im Einzelfall ausdrücklich zulässt und eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Eine solche Sonderregelung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
7. Art der Veranstaltung und Eigenverantwortung
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine Live-Rollenspielveranstaltung mit typischen Geländerisiken handelt. Dazu können insbesondere Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Dunkelheit, unebenes Gelände, Witterungseinflüsse, Lagerleben, Rauch, Feuerstellen und körperlich anstrengende Spielsituationen gehören.
8. Gesundheitliche Eignung
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung für die Teilnahme einzuschätzen. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Risiken, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein können, sind dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen.
9. Sicherheitsbestimmungen und Ausrüstung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Waffen, Rüstungen, Ausrüstung und sonstige spielrelevante Gegenstände können durch den Veranstalter überprüft werden. Eine Zulassung durch den Veranstalter entbindet den Teilnehmer nicht von der eigenen Verantwortung für die Sicherheit seiner Ausrüstung.
10. Gefährliche Situationen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich selbst, andere Teilnehmer, den Veranstalter, Dritte, Tiere, Gelände und Umgebung nach Möglichkeit zu vermeiden. Insbesondere untersagt sind das Klettern an ungesicherten Steilhängen, Mauern, Bauten oder Bäumen, das Entfachen offener Feuer außerhalb vorgesehener Feuerstellen, der Gebrauch nicht zugelassener Waffen oder Ausrüstung, rücksichtsloses Verhalten sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
11. Alkohol, Drogen und berauschende Mittel
Der verantwortungslose Umgang mit Alkohol ist untersagt. Der Veranstalter kann das Mitbringen und den Konsum alkoholischer Getränke beschränken oder untersagen. Der Konsum illegaler Drogen ist verboten. Teilnehmer, die durch Alkohol, Drogen oder sonstige berauschende Mittel sich selbst oder andere gefährden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
12. Weisungsrecht des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter, der Spielleitung, Orga, Sicherheitsverantwortlichen und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Sicherheitsfragen, organisatorischen Abläufen, Geländeauflagen, Brandschutz, Sanitätsfällen und Spielsituationen mit erhöhtem Risiko.
13. Ausschluss von der Veranstaltung
Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden, den Veranstaltungsablauf erheblich stören, Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten oder in sonstiger schwerwiegender Weise gegen diese Bedingungen verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
14. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Haftung der Teilnehmer
Für selbst verursachte Schäden haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen und vom Veranstalter als bestehend vorausgesetzt.
16. Persönliche Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung, Zelte, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder sonstigen Eigentums der Teilnehmer, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruht.
17. Veranstaltungsausfall und höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, abgebrochen, verlegt oder eingeschränkt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere durch behördliche Anordnungen, Unwetter, höhere Gewalt, Geländeausfall, Sicherheitsrisiken, Krankheit in erheblichem Umfang oder vergleichbare Umstände, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen oder anzupassen. Bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten können bei der Erstattung angemessen berücksichtigt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
18. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
Eine vollständige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags bei Nichtteilnahme ist grundsätzlich nur bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, der Veranstalter stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich zu.
19. Übertragung von Teilnehmerplätzen
Teilnehmerplätze sind nicht ohne Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Soll eine andere Person anstelle des angemeldeten Teilnehmers teilnehmen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
20. Anmeldung für Dritte
Erfolgt eine Anmeldung im Namen oder auf Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende neben dem Teilnehmer für die Verpflichtungen aus dieser Anmeldung als Gesamtschuldner, soweit gesetzlich zulässig.
21. Rücklastschriften und Zahlungsaufwand
Entstehen durch eine vom Teilnehmer zu vertretende Rücklastschrift, fehlerhafte Zahlungsangaben oder nicht ausreichende Kontodeckung zusätzliche Gebühren, hat der Teilnehmer diese Kosten zu tragen.
22. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden können, auf denen er erkennbar oder hörbar sein kann. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, solche Aufnahmen zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und zu verwerten.
Die Nutzung kann insbesondere auf der Webseite des Veranstalters, in sozialen Medien, auf Videoplattformen, in Trailern, Rückblicken, Werbematerialien, Printprodukten, Presseberichten, Dokumentationen und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies umfasst auch eine werbliche Nutzung im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Veranstalters.
23. Aufnahmen durch Teilnehmer
Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind nur zulässig, soweit sie den Spielbetrieb nicht stören, keine Sicherheitsrisiken verursachen und keine berechtigten Interessen anderer Personen verletzen. Der Veranstalter kann Aufnahmen in bestimmten Bereichen oder Situationen untersagen.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen durch Teilnehmer, auf denen andere Personen erkennbar oder hörbar sind, darf nur erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen. Der Teilnehmer ist für seine eigenen Veröffentlichungen selbst verantwortlich.
Wer dem Veranstalter Foto-, Video- oder Tonmaterial freiwillig zur Verfügung stellt, räumt dem Veranstalter daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für Dokumentation, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungszwecke ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
24. Rechte an Handlung, Welt, Begriffen und Eigennamen
Alle Rechte an der vom Veranstalter geschaffenen oder verwendeten Handlung, Spielwelt, Figuren, Texten, Konzepten, Begriffen, Eigennamen, Symbolen, Wappen, Logos, Designs und sonstigen schöpferischen Inhalten bleiben beim Veranstalter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Nutzung außerhalb der Veranstaltung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig, soweit sie über private Zwecke hinausgeht.
25. Hausrecht und Geländeordnung
Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht im Rahmen seiner Befugnisse aus. Zusätzlich gelten die Regeln des Veranstaltungsgeländes, insbesondere zu Brandschutz, Müllentsorgung, Parken, Nachtruhe, Tieren, Zelten, Feuerstellen und sanitären Anlagen.
26. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung sowie nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
27. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Veranstalter in Textform, soweit gesetzlich zulässig.
28. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und organisatorischen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
29. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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